Die neue Verpflichtung zur Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten wird erst einmal auf den St. Nimmerleinstag verschoben

Hans Boës

Nach erheblichen Skandalen um die Verstrickung verschiedener Abgeordneter mit dem RWE-Konzern, bei denen erhebliche Zahlungen ohne jedwede erkennbare Gegenleistung angenommen worden waren, wurde erheblicher Druck auf die Abgeordneten ausgeübt, nun ihre Nebentätigkeiten transparenter zu machen (Probleme mit verdeckten Lobbyisten).

Aber noch vor Inkrafttreten der neuen Regelung gab es Kritik aus den Reihen einiger Abgeordneter. Und schon bei seiner Antrittsrede im Bundestag hatte der neue Bundestagspräsident Lammert im Zusammenhang mit der neuen Praxis von “Übertreibungen” gesprochen, bei denen “nachjustiert” werden müsse. Genau dies hat er jetzt getan, indem er erst einmal abwarten will, was die Klagen von sechs Abgeordneten beim Bundesverfassungsgericht ergeben. Das kann nach Einschätzung von Experten Jahre dauern.

Lammert hat damit offenbar endlich einen Vorwand gefunden, mit dem er die Veröffentlichung der Abgeordnetenbezüge aus Nebentätigkeiten verhindern kann. Schon vor Wochen hat er sich nur nach erheblichen Protesten aus der Bevölkerung dazu durchringen können, die Ausführungsbestimmungen zu der neuen Geschäftsordnung des Bundestages zu veröffentlichen und an die Abgeordneten zu verschicken…

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http://www.heise.de/tp/artikel/22/22265/1.html

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